Die Kosten

Honorare müssen grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte abgerechnet werden. Über die im Einzalfall entstehenden Kosten informiere ich sie vorab.

Auf einem ganz anderen Blatt steht jedoch, ob sie diese Kosten auch tatsächlich bezahlen müssen, oder ob sie nicht z.B. in Verkehrsunfallsachen oder Mietstreitigkeiten vom Gegner zu erstatten sind.

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